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ALARMSTUFE - Coronaverordnung - WICHTIG - ab 17.11.2021

16.11.2021 15:26

Vorweg - für die Kinder/Jugendlichen ändert sich im Moment nichts und der Tanzunterricht kann ganz normal besucht werden -. Einschränkungen siehe unten.

So ist dein Training auch während der aktuell gültigen Alarmstufe möglich.

  • geimpft
  • genesen

Eltern- und Besucherinfo:

  • Bitte den nächsten Abschnitt auch noch lesen.
  • Kinder dürfen ohne Nachweis kurz gebracht/abgeholt werden. 
  • Ein längerer Aufenthalt im Studio ist nur mit den oben genannten Nachweisen erlaubt. Bitte füllen Sie unsere entsprechenden Formulare aus und nutzen Sie die QR-Codes für die Luca-App oder Gastident.

Aktuell von der PCR-Testpflicht bzw. 2G-Regelung ausgenommen sind:

  • Kinder bis 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Schülerausweis erforderlich).
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. (negativer Antigentest erforderlich).
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis und negativer Antigentest erforderlich) sowie Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (ärztlicher Nachweis und negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Schwangere und Stillende (negativer Antigen-Test und Mutterpass erforderlich)

Bitte hab dafür Verständnis, dass wir die Coronaverordnung des Landes umsetzen müssen und uns streng an die Regeln halten (Kontrolle der Nachweise, Datenverarbeitung, Hygienekonzept). Wer Fragen hierzu haben sollte - Email an
corona @ movin-crailsheim.de


*Pooling-Tests, Party-Tests und PoC-Tests werden nicht als Berechtigungsnachweis anerkannt.


Bild: ©Desinfektion428082021h Von Fiedels

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