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2G-Plus - Coronaverordnung - WICHTIG - ab 05.12.2021

05.12.2021 15:42

Unglaublich! Könnten unsere schwarz/grünen Politiker:innen in BW beim nächsten Mal bitte vorher "denken" und nicht am Sonntag eine Änderung zu den 2G+-Regeln leise, still und heimlich raushauen. Hätte man vorher einfach mal "gedacht" - so ist nur wieder tiefe Verwirrung bei den Menschen entstanden und für die Unternehmen noch mehr Druck und Arbeit.

Aber wir freuen uns, dass jetzt diese Regeländerung gekommen ist, denn logisch war es eigentlich nicht, dass geimpfte Personen, die z. B. die zweite Impfung erst vor wenigen Wochen erhalten haben unter die erste Regelung gefallen und erst mit der 3. Booster-Impfung wieder frei von 2G+ gewesen wären.


Jetzt zum UPDATE:

Mit dem heute, 5.12.2021, veröffentlichten Nachtrag sind von der 2G+-Testpflicht die folgenden Personengruppen ausgeschlossen (müssen sich also nicht mehr testen):

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).


https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus/

Du gehörst nicht unter die oben genannten Personengruppen?

Was bedeutet dies jetzt für dein Training bzw. welche Ausnahmen gibt es bzw. für wen ist dies überhaupt gültig?
2G-Plus heißt, dass geimpfte und genesene Personen (vollständige Impfung/Genesungsnachweis länger als 6 Monate her) vorübergehend (nur in Alarmstufe II) weiterhin einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test benötigen (wichtige Infos hierzu siehe unten).


Folgende Personengruppen benötigen keinen zusätzlichen Test:

  • Personen, die Ihre Drittimpfung bereits erhalten haben (bitte Nachweis vorzeigen)
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
  • Grundschüler:innen, Schüler:innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler:innen bis einschließlich 17 Jahre.
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen und einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen können.
  • Schwangere/Stillende mit negativem Antigen-Schnelltest – aber nur noch bis 10.12.2021
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis) bzw. für die es von der STIKO keine allgemeine Impfempfehlung gibt.

WICHTIG: Bitte die eFIT-Mitglieder-APP checken bzw. Emails abrufen. Dort sind alle weiteren wichtigen Infos über die Tests/Trainingsmöglichkeiten - denn es geht trotzdem weiter!


Viele Grüße Tina, Marcus und dein Movin Team

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